Wir sind die FERIENHAUS-AGENTUR GmbH (im Folgenden als DFA bezeichnet). Das Ferien-
objekt befindet sich nicht in unserem Eigentum, sondern im Eigentum eines Dritten („Haus-
eigentümer“). Wir stellen Ihnen, dem Gast, in unserem eigenen Namen aber im Auftrag des
Hauseigentümers das Ferienobjekt zu dessen Gunsten und auf sein Risiko zur Verfügung. Der
Hauseigentümer erteilt uns das Recht, die Vermietung des Ferienobjekts in unserem eigenen
Namen zu verkaufen.
Die Anmietung des Ferienobjekts von DFA erfolgt stets auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur
gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Wenn Sie weitere Leistungen oder Produkte hinzukaufen,
wie z. B. Eintrittskarten zu einem Badeland, Freizeitpark oder zu einer Sehenswürdigkeit, unter-
liegt dies einem separaten Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter der Zusatzleistung. Solche
Zusatzleistungen unterliegen daher nicht diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte
beachten Sie insbesondere Punkt 9, wo Ihre Pflichten in Bezug auf Fristeinhaltung festgelegt
werden.
Einleitung
Vor Ihrer Ankunft erhalten Sie in der Buchungsbestätigung unter anderem Anweisungen für Ihre
Ankunft sowie genaue Informationen darüber, wo sich das Ferienobjekt befindet und wo Sie den
Schlüssel zum Ferienobjekt finden. Um eine Buchung vornehmen zu können, müssen Sie
mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendgruppenreisen müssen die Gäste des Ferienobjekts am
Tag der Buchung mindestens 25 Jahre alt sein.
1. Mietzeitraum
Die auf den Mietdokumenten angeführten An- und Abreisezeiten sind jederzeit bindend. Auf der
Buchungsbestätigung ist angegeben, wann das Ferienobjekt bezogen werden kann. Das Ferien-
objekt ist in der Regel frühestens ab 16.00 Uhr bezugsfertig und muss am Abreisetag bis
spätestens 10.00 Uhr geräumt sein. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel erst, wenn der
gesamte Mietpreis bezahlt ist und die Buchungsbestätigung vorgelegt wird.
2. Ferienobjekt
2.1. Größe des Ferienobjekts
Die angegebene Größe des Ferienobjekts ist die Außenwandgröße.
2.2. Personenzahl
Das Ferienobjekt und das dazugehörige Grundstück dürfen nur von maximal der
Anzahl Personen genutzt werden, die in der Beschreibung auf der Website von DFA
und in der Buchungsbestätigung angegeben ist. Dies umfasst auch Kinder, egal
welchen Alters. Wird das Ferienobjekt von mehr als den zugelassenen Personen
benutzt, kann der Hauseigentümer die überzähligen Personen fristlos des Ferien-
objekts verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden Folge
geleistet, haben der Hauseigentümer und/oder DFA das Recht, das Mietverhältnis
mit sofortiger Wirkung zu beenden und alle Personen fristlos des Ferienobjekts zu
verweisen. In einem solchen Fall wird der Mietpreis nicht zurückerstattet. DFA
vermietet Ferienobjekte hauptsächlich an Familien und Paare. Jugendgruppen - d. h.
Gruppen von mindestens drei Personen, die größtenteils jünger als 25 Jahre alt sind -
müssen sich vor der Buchung als solche anmelden. DFA oder der Hauseigentümer
sind berechtigt, eine Gruppe in Rechnung zu stellen, wenn die Anmeldung als
Jugendgruppe nicht vor der Buchung erfolgt ist. In diesem Fall wird der Mietpreis
nicht zurückerstattet.
2.3. Zelte und Wohnwagen
Es ist nicht gestattet, Zelte oder Wohnwagen auf dem Grundstück oder in der Nähe
des Ferienobjekts aufzustellen. Der Hauseigentümer oder DFA haben das Recht, eine
sofortige Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge
geleistet, haben der Hauseigentümer und/oder DFA das Recht, das Mietverhältnis
mit sofortiger Wirkung zu beenden und alle Personen fristlos des Ferienobjekts zu
verweisen. In einem solchen Fall wird der Mietpreis nicht zurückerstattet.
2.4. Haustiere und Allergien
DFA akzeptiert Hunde als Haustiere in ausgewiesenen Ferienobjekten. In einigen
Ferienobjekten sind Haustiere jedoch nicht erlaubt. DFA kann nicht garantieren, dass
sich nicht zu einem früheren Zeitpunkt Haustiere in dem Ferienobjekt aufgehalten
haben oder dass der Hauseigentümer selbst keine Haustiere hat. DFA übernimmt
keinerlei Haftung für allergische Reaktionen von Gästen in den einzelnen Ferien-
objekten.
2.5. Lärm
Auch in Feriengebieten kann der Gast unerwartet Lärm durch Bauarbeiten, Verkehr
oder Ähnlichem ausgesetzt sein. Weder der Hauseigentümer noch DFA können für
Lärm verantwortlich gemacht werden.
2.6. Boote
Stellt der Hauseigentümer unentgeltlich ein Boot zur Verfügung, ist der Gast für die
Nutzung des Bootes verantwortlich und muss sicherstellen, dass die gesetzlich vor-
geschriebenen Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind und genutzt werden. Die
Vermittlung von Bootsvermietungen mit dem Hauseigentümer oder mit Dritten ist
nicht die Aufgabe von DFA. Wenn für die Benutzung des Bootes aufgrund einer
gesetzlichen Vorschrift ein Bootsführerschein oder Ähnliches vorgeschrieben ist,
sind Sie dafür verantwortlich, diesen mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen. Alle
Personen, die das Boot benutzen, sind verpflichtet, eine geeignete Schwimmweste
zu tragen. Der Gast ist dafür verantwortlich, dass jeder eine Schwimmweste trägt.
Weder der Hauseigentümer noch DFA sind verpflichtet, den Gästen Schwimmwesten
zur Verfügung zu stellen. Der Gast kann daher nicht davon ausgehen, dass Schwimm-
westen für alle vorhanden sind. Kinder unter 16 Jahren müssen von einem
Erwachsenen begleitet werden. Aus Sicherheitsgründen sind bezüglich der Nutzung
des Bootes alle Anweisungen durch den Hauseigentümer oder durch DFA zu
befolgen. Nach jeder Nutzung des Bootes ist der Gast für die ordnungsgemäße
Lagerung des Bootes verantwortlich und muss sicherstellen, dass es immer über der
Flutlinie liegt. Bei Unfällen oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung
des Bootes entstehen, können weder der Hauseigentümer noch DFA haftbar
gemacht werden.
2.7. Swimmingpools
Wenn das Ferienobjekt über einen Pool verfügt, sind die Gäste verpflichtet, die
Gesundheits- und Sicherheitshinweise zu beachten. Die Benutzung des Pools erfolgt
auf eigene Gefahr. Kinder, die im Poolbereich spielen, sollten dies nur unter Aufsicht
von Erwachsenen tun.
2.8. Rauchen auf dem Gelände
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass alle Ferienobjekte Nichtraucher-
häuser sind. Wir bitten Sie daher, nur im Freien zu rauchen.
2.9. Fahrräder
Stellt der Hauseigentümer kostenlos ein Fahrrad zur Verfügung, ist der Gast für die
Nutzung des Fahrrades verantwortlich und muss sicherstellen, dass die gesetzlich
vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind und genutzt werden. Die
Vermittlung eines Fahrradverleihs durch den Hauseigentümer oder einen Dritten ist
nicht Aufgabe von DFA.
2.10. Gartenmöbel
Soweit laut Beschreibung Gartenmöbel im Ferienobjekt vorhanden sind, stehen sie
den Gästen in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten
kann nicht garantiert werden, dass die Gartenmöbel zur Verfügung stehen. Bei
schlechter Witterung kann es sein, dass die Gartenmöbel erst später zur Verfügung
stehen. Während des gesamten Aufenthaltes ist der Gast für die ordnungsgemäße
Befestigung und Sicherung der Gartenmöbel verantwortlich.
3. Preise und Zahlungen
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro. Die Buchung ist sofort
verbindlich, unabhängig davon, wie die Beauftragung erfolgt. Wenn die Buchung des Gastes
von DFA angenommen wird (nachdem das unterzeichnete Angebot oder die unterzeichnete
Buchung zurückgeschickt wurde), sendet DFA eine Bestätigung, und der Mietpreis wird in
einer oder mehreren Raten gemäß folgender Aufstellung fällig:
3.1. Zahlungsbedingungen
Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 38 Tage vor Anreise: erste Rate (30 %)
Zahlungseingang 8 Tage nach Eingang der Buchung; zweite Rate (70 %)
Zahlungseingang 30 Tage vor Beginn des Mietzeitraums.
Bei Buchung 38 - 0 Tage vor Anreise: Gesamtpreis (100 %) Zahlungseingang 3 Tage
nach Erhalt der Buchung, aber auf jeden Fall vor Anreise. Wenn die Zahlungsfristen
nicht eingehalten werden, gilt dies als Nichterfüllung und die Buchung wird fristlos
gekündigt. Die Kündigung des Mietverhältnisses aus diesem Grund entbindet den
Gast nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Mietpreises. Für die Kündigung gilt
Ziffer 4.
3.2. Zahlung
Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.
3.3. Preise
Bei den in unserem Katalog oder im Internet angegebenen Preisen handelt es sich um
Endpreise einschließlich verpflichtender fixer Nebenkosten. Es kann sein, dass vor
Ort zusätzliche verbrauchsabhängige Kosten anfallen, z. B. Kurtaxe und Kosten für die
Endreinigung in den entsprechend ausgewiesenen Ferienobjekten. Sofern im Katalog
bzw. auf unserer Website nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Miet-
preise ausschließlich Strom-, Wasser-, Heizöl-, Gas- oder Heizungskosten (auch
Kaminholz). Das Aufladen eines Elektroautos über den Hausstrom ist nicht gestattet,
sondern nur an den dafür vorgesehenen Ladestationen, sofern vorhanden.
4. Ersatzgäste, Stornierung, Umbuchung, Nichtantritt der Reise
Eine Stornierung kann nur in Textform erfolgen und wird erst mit Eingang bei DFA wirksam. Wenn
eine Buchung storniert wird, werden folgende Gebühren erhoben. Bei Buchung bis 28 Tage vor
Beginn des Mietzeitraumes kostenlos, 27 Tage bis 1 Tag vor Mietzeitraumes 80 % des Gesamt-
mietpreises, ab Beginn des Mietzeitraumes 100 % des Gesamtmietpreises. Wenn DFA keine
Stornierung in Textform erhält, werden 100 % des gesamten Mietpreises fällig.
Wenn der Gast eine Ersatzperson benennt, die für denselben Zeitraum und zum gleichen Preis
das Mietverhältnis übernimmt, akzeptiert DFA eine Änderung des Gastes gegen eine Gebühr
von 50,00 EUR. DFA muss die Mitteilung in Textform erhalten. Soweit möglich akzeptiert DFA die
Überschreibung auf einen Ersatzgast bis zu 28 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes gegen eine
Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR. Eine Umbuchung auf ein anderes Ferienobjekt maximal 28
Tage vor Beginn des gebuchten Mietzeitraums gilt als Stornierung, und es kommen die
Stornierungsbedingungen zur Anwendung.
5. Energie
In Ferienobjekten, bei denen der Energieverbrauch nicht im Mietpreis enthalten ist, muss die
Ablesung des Zählers direkt bei Ankunft erfolgen. Unmittelbar vor der Abreise muss der Gast die
Zähler erneut ablesen. Die Kosten werden dem Gast mit der Endabrechnung in Rechnung
gestellt, bei einem schnellen Check-out werden sie von der Kaution abgezogen. Die abge-
lesenen Werte bilden die Grundlage für die Berechnung des Verbrauchs. Das Ferienobjekt wird
in dem Zeitraum 01. November bis 31. März auf ca. 15 Grad vorgeheizt, vorausgesetzt, die
Buchung erfolgt mindestens 3 Tage vor Anreise.
6. Kaution
Für die Vermietung des Ferienobjekts ist eine Kaution zu hinterlegen. Als Kaution wird bei der
Ankunft ein Betrag von 300,00 EUR auf der Kreditkarte des Gastes reserviert. Wenn der Gast
keine Kreditkarte hat, kann die Kaution alternativ per EC-Karte bezahlt oder im Voraus auf das
Konto von DFA überwiesen werden. Wenn Sie per Banküberweisung zahlen, muss die Kaution
spätestens am Tag der Anreise bei der DFA eingehen. Die Kaution gilt als bei DFA eingegangen,
sobald der Betrag auf dem Konto von DFA gutgeschrieben wurde. Kann kein Zahlungseingang
belegt werden, ist DFA berechtigt, eine Kautionshinterlegung per Kreditkarte, Barzahlung oder
EC-Zahlung zu verlangen, bevor dem Gast Zugang zum Ferienobjekt gewährt wird. Die Kaution
dient u. a. dazu, die Interessen des Hauseigentümers zu schützen, falls Schäden am Ferien-
objekt auftreten oder die Checkliste für die Abreise nicht ordnungsgemäß eingehalten wird.
Bei Ferienobjekten, bei denen die Verbrauchskosten mit dem Gast abgerechnet werden (was im
Angebot immer separat ausgewiesen wird), wird der Betrag von der Kaution abgezogen. Zahlung
per Debitkarte oder bei Überweisung der Kaution wird die Kaution spätestens 2 Wochen nach
Abreise aus dem Ferienobjekt abgebucht. Eventuelle Schäden und fehlende/unzureichende
Endreinigung sowie eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR werden von dem auf der
Kreditkarte reservierten Betrag abgebucht, bzw. von der Kaution einbehalten, bevor der
Restbetrag zurückerstattet wird. Die Bearbeitungsgebühr soll die Kosten abdecken, die DFA
durch die Bearbeitung des Kautionsfalls entstehen. Übersteigt der Wert der vorgenannten
Abzüge den Kautionsbetrag, wird der Restbetrag dem Gast in Rechnung gestellt. Bei
Jugendgruppen gemäß Punkt 2.2 oder Mietzeiträumen von mehr als 14 Tagen, ist der
Hauseigentümer des Ferienobjekts oder sein Vertreter berechtigt, eine erhöhte Kaution in Höhe
von 500,00 EUR pro Person für die Anzahl der Personen zu verlangen, die das Ferienobjekt
nutzen.
7. Endreinigung
DFA kümmert sich um die Endreinigung des Ferienobjekts. Die Endreinigung wird vom
Reinigungspersonal durchgeführt und ist im Gesamtpreis der Buchung enthalten. Es ist
grundsätzlich nicht erlaubt, dass der Gast die Endreinigung selbst vornimmt. Der Gast ist
verpflichtet, das Objekt besenrein zu hinterlassen. Ebenso muss der Gast das Geschirr
abwaschen, die Spülmaschine und den Kühlschrank ausräumen, alle Lebensmittel mitnehmen,
die Mülleimer leeren, den Grill reinigen und die Asche aus dem Ofen entfernen. Verun-
reinigungen durch Hunde wie Hundehaare, übermäßige Verschmutzung usw. sind zu entfernen.
Das Ferienobjekt muss sowohl innen als auch außen ordentlich hinterlassen werden. Um
sicherzustellen, dass nichts übersehen wurde, erhält der Gast bei seiner Ankunft eine
detaillierte Checkliste für die ordnungsgemäße Übergabe des Ferienobjekts. Die Kosten für
fehlende Reinigung und/oder Nichteinhaltung der Checkliste werden dem Gast in Rechnung
gestellt.
8. Beschädigungen
Der Gast ist dafür verantwortlich, das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln und es in demselben
Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei seiner Ankunft befand. Dies bezieht sich nicht auf
normale Abnutzung durch Verschleiß. Der Gast haftet gegenüber dem Hauseigentümer für alle
Schäden, die während des Aufenthalts am Ferienobjekt und/oder am Inventar entstehen, unab-
hängig davon, ob sie vom Gast selbst oder von anderen Personen verursacht wurden, denen der
Gast Zugang zum Ferienobjekt gewährt hat. Alle Beschädigungen am Ferienobjekt und/oder am
Inventar, die während des Aufenthalts verursacht wird, sind DFA unverzüglich zu melden.
Mängel, die bei Ankunft nicht erkennbar waren, müssen innerhalb von 4 Wochen nach Abreise
geltend gemacht werden. DFA oder ihr Vertreter überprüft das Ferienobjekt bei jedem Gäste-
wechsel auf Mängel oder Schäden am Ferienobjekt und/oder am Inventar sowie auf fehlende
oder unzureichende Reinigung.
9. Pflichten des Gastes
9.1. Während des Aufenthalts
Stellt der Gast bei seiner Ankunft Reinigungsmängel, Schäden oder Mängel am Ferien-
objekt fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu reklamieren. Reklamationen
bezüglich der Reinigung müssen sofort erfolgen. Reklamationen bezüglich Schäden
oder Mängeln sollten schnellstmöglich, jedoch spätestens 24 Stunden nach Beginn
des Mietzeitraums oder des Schadens/Mangels erfolgen. Eine Reklamation während
des Aufenthalts kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen, so dass DFA unverzüglich
die entsprechenden Maßnahmen mit dem Gast abstimmen kann. In jedem Fall muss
DFA eine angemessene Frist eingeräumt werden, um die Situation zu bereinigen. Eine
unangemessen kurze Frist wird automatisch durch eine ausreichende Frist ersetzt.
Reist der Gast dennoch vor Ablauf der Frist ab, so geschieht dies ausschließlich auf
sein eigenes wirtschaftliches und rechtliches Risiko. Für den Zeitraum, für den eine
Mängelrüge besteht und der Mangel nicht vom Gast verschuldet ist, kann DFA eine
Minderung des Buchungspreises anbieten. Ist der Mangel nur mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand zu beseitigen, kann nach Ermessen von DFA auch durch Bereitstellung
einer angemessenen Ersatzunterkunft Abhilfe geschaffen werden. In jedem Fall ist der
Gast verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um den Mangel zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung (§ 651e BGB)
muss der Gast DFA eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, wenn die Abhilfe nicht
unmöglich ist oder bereits verweigert wurde, es sei denn, die sofortige Kündigung ist
durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt. Schließt sich der Gast
außerhalb der Geschäftszeiten von DFA aus dem Ferienobjekt aus, und verursacht
dadurch einen Aufwand für die Türöffnung, wird dem Gast eine Servicegebühr von
150,00 EUR berechnet. Alternativ hat der Gast die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen
Schlüsselnotdienst zu beauftragen. Der Gast ist stets verpflichtet, auf andere Gäste
Rücksicht zu nehmen. Von 22.00 bis 6.00 Uhr gilt besondere Rücksichtnahme; Lärm ist
zu vermeiden. Bei Nichtbeachtung ist DFA berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen.
In diesem Fall ist eine Rückerstattung des Mietpreises ausgeschlossen.
9.2. Nach Ende des Aufenthalts
Stehen dem Gast wider Erwarten Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise zu, so muss er diese Ansprüche gemäß § 651g Abs. 1 BGB innerhalb eines
Monats nach dem vereinbarten Abreisedatum geltend machen. Der Gast kann seine
Ansprüche an folgende Adresse senden: Die FERIENHAUS-AGENTUR GmbH, Hafen-
promenade 3, 24376 Kappeln an der Schlei, E-Mail: info@ferienhaus-agentur.de.
Neben der Mietminderung oder Kündigung des Mietverhältnisses kann der Gast
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn er den Mangel nicht zu
vertreten hat. Etwaige Schadensersatzansprüche des Gastes beschränken sich auf die
unmittelbaren, wirtschaftlichen Nachteile, die ihm durch die mangelhafte Leistung von
DFA entstehen.
9.3. Übergabe des Ferienobjekts
Die Übergabe des Ferienobjekts bei An- und Abreise wird im offiziellen Protokoll von
DFA festgehalten. Das Übergabeprotokoll wird dem Gast bei seiner Ankunft im Ferien-
objekt ausgehändigt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss sich der Gast direkt an DFA
wenden. Das Protokoll dokumentiert den Zustand des Ferienobjekts bei der Übergabe
an den Gast. Das Dokument ist beidseitig bedruckt und muss während des
Aufenthaltes sorgfältig aufbewahrt werden. Das ausgefüllte Rückgabeprotokoll ist bei
der Abreise im Ferienobjekt zu hinterlegen.
10. Außergewöhnliche Ereignisse
Wenn die Durchführung des Mietvertrages aufgrund von höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Natur-
und Umweltkatastrophen, Dürre, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Epidemien,
Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Einstellung des Devisenhandels, Streik, Aus-
sperrung oder ähnlichen Fällen höherer Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar
waren, nicht möglich oder wesentlich erschwert ist, ist DFA dazu berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten, da weder der Hauseigentümer noch DFA für Vorkommnisse der genannten Art
verantwortlich gemacht werden können. Bei Insektenbefall des Ferienobjekts können weder der
Hauseigentümer noch DFA haftbar gemacht werden, ebenso wenig bei Diebstahl,
Beschädigung o. Ä. des Eigentums der Gäste.
11. Internetzugang
Soweit in der Ausschreibung angegeben, wird im Ferienobjekt ein Internetzugang zur Verfügung
gestellt, der von den Gästen während des Aufenthalts mitbenutzt werden kann, wobei DFA
keine Garantie für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke
übernimmt. Eine Nutzung durch Dritte oder eine Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist
nicht gestattet. Der Hauseigentümer oder DFA sind jederzeit berechtigt, den Internetanschluss
ganz, teilweise oder zeitweise zu nutzen, andere Mitbenutzer zuzulassen und den Zugang des
Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der
Anschluss missbräuchlich genutzt wird. Insbesondere behalten sich der Hauseigentümer und
DFA das Recht vor, den Zugang zu bestimmten Seiten oder Diensten jederzeit nach ihrem
Ermessen zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass nur der Zugang zum Internet zur Verfügung gestellt
werden kann. Virenschutz und Firewall werden nicht garantiert. Der über das Internet
abgewickelte Datenverkehr ist nicht verschlüsselt. Die Internetnutzung erfolgt auf Gefahr des
Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internet-
zugangs entstehen, übernehmen DFA und der Hauseigentümer keine Haftung, es sei denn, der
Schaden wurde vom Hauseigentümer und/oder seinem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht. Für die übermittelten Daten, die in Anspruch genommenen kosten-
pflichtigen Dienste und die getätigten Rechtsgeschäfte haftet der Gast. Wenn der Gast kosten-
pflichtige Websites besucht oder Verbindlichkeiten eingeht, gehen die daraus entstehenden
Kosten zu seinen Lasten. Bei der Nutzung des Internets ist der Gast verpflichtet, geltendes
Recht zu beachten. Der Gast stellt den Hauseigentümer und DFA von allen Schäden und
Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung des Internets durch den
Gast bzw. eines Verstoßes gegen diesen Vertrag entstehen können, dies gilt auch für Kosten, die
mit der Nutzung des Internets durch den Gast zusammenhängen. Wenn der Gast erkennt oder
erkennen müsste, dass ein solcher Verstoß bzw. eine solche Verletzung vorliegt oder droht,
muss er DFA auf diesen Umstand hinweisen.
12. Sonstiges
Wenn der Gast eine besondere schriftliche Vereinbarung mit DFA getroffen hat, die von der
üblichen abweicht, hat dies keinen Einfluss auf die sonstigen Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen von DFA. Allein die Überweisung der Kaution ist keine Garantie für eine
verbindliche Buchung. Wenn das Ferienobjekt nicht mehr verfügbar ist, wird dem Gast die
Kaution zurückerstattet. In jedem Fall ist die Buchung erst dann gültig, wenn der Gast eine
Buchungsbestätigung erhält.
DFA übernimmt keine Haftung für Foto- und Druckfehler. DFA hat sich um die Richtigkeit aller
Angaben im Katalog und im Internet bemüht. Da es sich um private Ferienobjekte handelt,
unterliegen die Angaben Änderungen, wofür DFA nicht verantwortlich ist.